Neues Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG)

17.05.2018

Die Universität Basel erstellte über das neue APG eine Feldstudie.

Gemeinderat. Am 1.1.2018 trat im Kanton Basellandschaft das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in Kraft. Das Gesetz brachte verschiedene Herausforderungen auf Gemeindeebene mit sich. So müssen nun innerhalb von drei Jahren sogenannte Versorgungsregionen gebildet wer-den. Ausserdem sind die Gemeinden verpflichtet, ein Versorgungskonzept, welches neben stati-onären auch ambulante Angebote umfasst, zu erstellen. Weiter müssen die Gemeinden eine Beratungs- und Bedarfsabklärungsstelle einführen, welche den Auftrag hat, den notwendigen Pflege- und Betreuungsbedarf zu eruieren und ein geeignetes Angebot für diese Person zu fin-den. Mit diesen Beratungs- und Bedarfsabklärungsstellen soll die Zielsetzung «ambulant vor sta-tionär» besser umgesetzt werden.
Der Kanton Basellandschaft hat die Universität Basel bei der Umsetzung eines integrierten Versorgungsmodells um Unterstützung gebeten. Das INSPIRE (Implementation of an Integrated Community-based Care Programme for Senior Citizens) Projekt hat zum Ziel, die Entwicklung, Evaluation und Implementation eines integrierten Versorgungsmodells für die ältere Bevölkerung im Kanton Basellandschaft zu unterstützen. In diesem Rahmen führten Studenten des Instituts für Pflegewissenschaft eine Feldforschung in der Gemeinde Arlesheim durch. Ziel dieser war es, eine Bestandsaufnahme zur Altersbetreuung und Pflege unserer Gemeinde zu generieren.
Aus dem Bericht geht hervor, dass in Arlesheim bereits viele Angebote vorhanden sind und die medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner als sehr gut empfunden wird. Betreffend die gemeindeübergreifenden Massnahmen sei hingegen noch nicht viel umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang müsse die Politik umdenken und den Blick über die Gemeindegrenzen hinaus schweifen lassen. Dies wird nun im Rahmen der Birsstadt gemeinsam in Angriff genommen.


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