Waldentwicklungsplan

Die Waldentwicklungspläne sind das Planungsinstrument auf überbetrieblicher Ebene und legen für den Wald Entwicklungsabsichten, allgemein gültige Bewirtschaftungsgrundsätze und für besondere Flächen Ziele und Massnahmen für die nächsten 15 Jahre fest. Ein WEP wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erarbeitet. Der WEP zeigt für das jeweilige Waldgebiet auf, wie der Wald die an ihn gestellten Ansprüche (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) nachhaltig erfüllen kann. Er bildet also den Rahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Abstimmung mit den nicht-forstlichen Ansprüchen an den Wald. Teile des Waldes müssen mehrere Funktionen übernehmen. Daraus können Konflikte resultieren. Mit dem WEP werden solche Konflikte erkannt und wo immer möglich Lösungswege gesucht.

 
 
 

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

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Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

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