Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
26.05.2016
Markus Eigenmann ist als Gemeindepräsident in Stiller Wahl gewählt.
Gemeindekommission. Gemäss § 5 der geltenden Gemeindeordnung ist die Stille Wahl bei allen kommunalen Urnenwahlen der Gemeinde Arlesheim möglich. Die Eingabefrist für die Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 – 30. Juni 2020 ist am 18. April 2016 abgelaufen. Für das Gemeindepräsidium wurde einzig Markus Eigenmann vorgeschlagen.
Die Gemeindekommission als zuständige Erwahrungsinstanz widerruft deshalb die Urnenwahl vom 5. Juni 2016 und erklärt Markus Eigenmann, unter dem Vorbehalt des Entscheides über allfällige Beschwerden gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte als in Stiller Wahl gewählt.
Beschwerden gegen diese Stille Wahl sind innerhalb von drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal einzureichen.
Pfingstmontag, 20. Mai 2024, geschlossen | ||
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».