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23.01.2020
Vergütungs- und Verzugszins wurden vom Gemeinderat festgelegt.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2020 werden am 31. Oktober 2020 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2020 auf 0.20 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt und damit im Vergleich zum Vorjahr (0,25 % und 5 %) angepasst. Die Anpassungen lehnen sich vor allem an den Kanton an. Mit Blick auf die tief liegenden Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler nach wie vor attraktiv. Der Kanton hat den Verzugszins bei 6 % und den Vergütungszins bei 0.20 % (gleich wie Vorjahr) belassen.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2020 werden Sie Ende Januar 2020 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
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Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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