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Drittmeldepflicht der Vermieter und Heime

Gemäss § 7 Abs. 1 des kantonalen Anmeldungs- und Registergesetzes vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) haben Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mitzuteilen. Ebenso ist die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen zu melden.

Anmeldungs- und Registergesetz (ARG)
Anmelde- und Registerverordnung Kanton Basellandschaft
Einwohnerdienste / Empfang

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.

Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.

Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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