Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
Die Sozialberatung Arlesheim steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde offen, die sich in einer persönlichen, familiären oder finanziellen Notlage befinden. Die Beratung ist kostenlos.
Unser Angebot umfasst unter anderem:
--
Melden Sie sich für eine Beratung während der Bürozeiten unter Tel. 061 706 95 66 oder per E-Mail auf sozialberatung@arlesheim.bl.ch
Für allgemeine Informationen steht Ihnen diese Website zur Verfügung.
Die Sozialberatung übernimmt die fachliche Beratung von Einwohnerinnen und Einwohnern die Leistungen der Sozialhilfe beantragen. Die Sozialberatung klärt die Situation der Betroffenen umfassend und professionell ab, stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde und übernimmt die Fallführung.
Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.
Ein Unterstützungsantrag kann während den Öffnungszeiten bei der Sozialberatung bezogen werden. Gerne beraten wir sie auch persönlich am Schalter oder unter Telefon 061 706 95 66 oder per Mail auf szlbrtngrlshmblch während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung.
Die Sozialberatung der Gemeinde Arlesheim klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung erfolgt durch die Sozialberatung, im Auftrag der Sozialhilfebehörde.
Ihre Anfrage wird vertraulich, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
Kinder sowie Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen haben ein Recht auf Schutz und Unterstützung. In Situationen, in denen Menschen Belastungen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, kann Hilfe von Aussen eine wichtige Unterstützung sein.
Die Sozialberatung vollzieht die folgenden gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes für Einwohnerinnen und Einwohner von Arlesheim im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal:
Für Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren, für Fragen zu Unterhaltsvereinbarungen und für Gefährdungsmeldungen nehmen Sie bitte mit der KESB Birstal Kontakt auf.
Notfallkontakte:
Weitere und ausführlichere Informationen zu den einzelnen Angeboten werden vom Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) bereitgestellt:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».