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Die Waldentwicklungspläne (WEP) sind das Planungsinstrument auf überbetrieblicher Ebene und legen für den Wald Entwicklungsabsichten, allgemein gültige Bewirtschaftungsgrundsätze und für besondere Flächen Ziele und Massnahmen für die nächsten 15 Jahre fest. Ein WEP wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erarbeitet. Der WEP zeigt für das jeweilige Waldgebiet auf, wie der Wald die an ihn gestellten Ansprüche (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) nachhaltig erfüllen kann. Er bildet also den Rahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Abstimmung mit den nicht-forstlichen Ansprüchen an den Wald. Teile des Waldes müssen mehrere Funktionen übernehmen. Daraus können Konflikte resultieren. Mit dem WEP werden solche Konflikte erkannt und wo immer möglich Lösungswege gesucht.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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