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Entwicklung Ortskern

Der historische Ortskern von Arlesheim bildet zusammen mit dem Dombezirk das identitätsstiftende Zentrum von Arlesheim. Neben der Bedeutung als Zentrum des kulturellen Erbes hat sich bis heute eine grosse Nutzungsvielfalt mit Wohnen, Geschäften, Gastronomie und öffentlichen Nutzungen im Ortskern gehalten. Der rechtskräftige Quartierplan "Ortskern" aus den 1970er Jahren entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss überarbeitet werden. Im Sinne einer ganzheitlichen und breit abgestützten Planung sollen jedoch nicht nur bau- und planungsrechtliche Aspekte, sondern auch soziale und wirtschaftliche Fragestellungen berücksichtigt werden. Die Gemeinde strebt an, den funktionierenden Ortskern als attraktiven Ort für Gewerbe, Wohnen und Begegnung zu erhalten und hat 2017 dazu das Projekt "Ortskernentwicklung" initiiert.


11.01.2024 Informationsveranstaltung Ortskernvorschriften

Die Präsentation finden Sie hier


18.10.2023 Informationsveranstaltung Ortskernvorschriften

Die Präsentation finden Sie hier


10.05.2023 Antwortschreiben an die IG FRUSCHD zur Revision Nutzungsplanung Ortskern

Das Schreiben finden Sie hier 


26.04.2023 Gemeindeversammlung

Alle Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 26.04.2023 finden Sie hier


13.03.2023 Informationsveranstaltung 


22.12.2022 zweiter Vorprüfungsbericht

Dieser zweite Vorprüfungsbericht bezieht sich auf die Versionen, welche zur Informationsveranstaltung vom 16.11.2022 aufgeschaltet sind.


16.11.2022 Informationsveranstaltung

Hier finden Sie die Unterlagen zu den Teilzonenvorschriften Ortskern:


10.05.2022 erster Vorprüfungsbericht

Dieser erste Vorprüfungsbericht bezieht sich auf die Unterlagen in der Version, die unter Mitwirkung Gesamtrevision Ortskernplanung (Februar – März 2022) aufgeschaltet ist.


2022 Februar bis März Mitwirkung Gesamtrevision Ortskernplanung 


Die Gemeinde hat sich entschieden, den in die Jahre gekommenen und starren Quartierplan Ortskern abzulösen und die bauliche Nutzung des Ortskerns neu mittels Teilzonenplan zu regeln. Ein Quartierplan eignet sich insbesondere für Gebiete, die neu entwickelt werden sollen. Für bestehende Gebiete mit wertvollem Bestand, wie dies im Ortskern der Fall ist, ist das Planungsinstrument des (Teil-)Zonenplans passender. Hier können auf einer etwas höheren Flugebene geeignete Bestimmungen festgelegt werden, die aber ebenfalls grundeigentümerverbindlich sind. Der Kanton Basel-Landschaft zeigt in seinem Musterreglement auf, wie die Ortskerne in einem Teilzonenplan geregelt werden können.
Der Detaillierungsgrad eines Teilzonenreglements/-plans ist deutlich kleiner als bei einem Quartierplan. Entsprechend wurden im Rahmen der Revision verschiedene Detailbestimmungen nicht mehr übernommen:

  • Bau- und Strassenlinien oder verbindliche Baufluchten
  • verbindliche Firstrichtung pro Gebäude
  • vordefinierte Baufelder
  • detaillierte Einteilung der Aussenbereiche
  • Gehrechte zugunsten Einwohnergemeinde gemäss Quartierplan

Bis auf den letzten Punkt (via Grundbuch geregelt) haben sich diese Detailbestimmungen als zu starr erwiesen. Gewisse Details, deren allgemeinverbindliche Regelung weiterhin wichtig ist, werden neu in einer Verordnung als Ergänzung zum Teilzonenreglement Siedlung Ortskern geregelt. Dies betrifft insbesondere Empfehlungen zu Abläufen, welche bei Bauvorhaben im Ortskern eingehalten werden sollen (u.a. frühzeitiger Einbezug der Ortskernkommission, qualitätssicherndes Verfahren bei grösseren baulichen Vorhaben etc.
Die Entwürfe wurden durch das Planungsbüro PLANAR AG für Raumentwicklung aus Zürich zusammen mit projektspezifischen Gremien der Gemeinde erarbeitet. Die Öffentlichkeit war  vom 03. Februar bis 04. März 2022 zur Mitwirkung eingeladen.


Schreiben von Jürg Andrea Bossardt, "Arlesheim und Heimatschutz"


Fachgrundlagen

Als Grundlage für die Gesamtrevision der Ortskernplanung wurden im Zeitraum von Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 folgende Fachgrundlagen erarbeitet:
Volumenstudie

Bestandesaufnahme der Bausubstanz
Die Bestandesaufnahme enthält eine Empfehlung zum künftigen Schutzstatus der einzelnen Gebäude. Die Bestandesaufnahme ist als Fachinventar gestützt auf § 2 Abs. 5 des kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetzes zu veröffentlichen und kann auf der Bauverwaltung zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Als Grundlage für den Studienauftrag wurden im Sommer 2019 Erhebungen zur Parkierung und zu den Verkehrsbewegungen im Zentrum und zum Durchgangsverkehr durchgeführt.


Gesamtkonzept Freiräume und Verkehr

Im Schlussbericht zum Entwicklungskonzept Ortskern werden nebst sechs Handlungsschwerpunkten auch konkrete Massnahmen und Projekte definiert, die bereits umgesetzt wurden oder zeitnah in Angriff genommen werden sollen. Dazu zählt unter anderem die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Freiräume und Verkehr. Dieses zeigt auf, wie sich die Freiräume, Grünräume und Strassenräume im Ortskern entwickeln sollen. Ein zentrales Ziel ist die Abstimmung von Verkehrsregime und Strassenraumgestaltung. Um ein geeignetes Konzept zu finden, wurde ein Studienauftrag (Wettbewerb) mit drei Teams aus je einem Landschaftsarchitekturbüro und einem Verkehrsplanungsbüro durchgeführt. 

Die Resultate aus dem Studienauftrag erheben keinen Anspruch auf vollständige Korrektheit. Sie wurden im Dezember 2020 durch die Jury beurteilt und der Beitrag des Teams bbz bern gmbh (Bern) / Büro Dudler Raum- und Verkehrsplanung (Biel) als Siegerbeitrag empfohlen.

Vom Frühling bis Frühsommer 2021 hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Siegerbeitrag auseinandergesetzt und eine politische Würdigung vorgenommen. Am 8. Dezember 2021 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei welcher eine Möglichkeit bestand, dem Gemeinderat Anliegen betr. Freiräumen und Verkehr im Ortskern mitzugeben.

Politische Würdigung des Gemeinderats zum Siegerbeitrag

Eine Konkretisierung des Siegerbeitrags hin zu einem umsetzbaren Gesamtkonzept Freiräume und Verkehr wird unter Berücksichtigung der Punkte, welcher der Gemeinderat in der politischen Würdigung veröffentlicht hat, sowie konkreter technischer wie rechtlicher Begebenheiten erfolgen. Organisatorisch wird die Konkretisierung voraussichtlich im Rahmen der Vorprojektierung für die erste Strassensanierung im Ortskern erfolgen.


Petition Ortsbilderhaltung vor Ortskernverdichtung

Im Sommer 2018 wurde die Petition "Ortsbilderhaltung vor Ortskernverdichtung" mit über 250 Unterschriften eingereicht. Diese fordert die Erhaltung der freien Durchblicke von der Hauptstrasse, Höhe Burri+Burri auf den Dombezirk, bzw. von der Ecke Hauptstrasse/Andlauerweg auf die Landschaft um die Burg Reichenstein.
Nach der Freigabe der Entwürfe zum Teilzonenplan Ortskern für die öffentliche Mitwirkung Anfang 2022 hat der Gemeinderat inhaltlich auf die Petition geantwortet.

Antwortschreiben Petition "Ortsbilderhaltung vor Ortskernverdichtung"
Fotografie ehemalige Gebäude auf Parzelle Nr. 92


03.06.2019 Entwicklungskonzept Ortskern

Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte unter Einbezug aller Akteure im Ortskern. Dazu gehören nicht nur die Gewerbetreibenden und die Ortskernbewohnerinnen, sondern auch alle Arlesheimerinnen und Arlesheimer, die im Ortskern einkaufen, die Restaurants besuchen oder einfach den schönen Dorfkern geniessen - kurz alle die Interesse haben. Durch den partizipativen Prozess wurde ein gemeinsames Verständnis für die Problemstellungen, aber auch für die Handlungsmöglichkeiten eines jeden Akteurs und der enge Austausch zwischen den Akteuren gefördert. Der gesamte Prozess wurde durch die Projektsteuerung begleitet, die mit folgenden Personen besetzt war: Daniel Wyss, Pascal Leumann, Felix Berchten (Gemeinderat), Rene Häner (Leiter Raumplanung, Bau und Umwelt), Philippe Allemann (Kant. Denkmalpflege), Christoph Jenzer (AGIV), Hugo Erbacher (Ortskernkommission), Jürg Andrea Bosshardt (ehem. Denkmalpfleger), Alois Schmidlin und Elisabeth Stöcklin (Ortskernbewohner). Für die Begleitung und Organisation des Projekts wurde das Planungsbüro PLANAR AG für Raumentwicklung aus Zürich engagiert.
Am 3. Juni 2019 fand die Schlusspräsentation des Entwicklungskonzepts Ortskern statt. Aus den beiden durchgeführten Ortskernkonferenzen und der öffentlichen Mitwirkung gingen eine stattliche Anzahl von Ideen und Stellungnahmen ein. Diese wurden bei der Überarbeitung des Entwicklungskonzepts Ortskern berücksichtigt. Das räumliche Entwicklungskonzept zeigt die angestrebte, zukünftige Entwicklung des Ortskerns auf und bildet damit eine zentrale Grundlage für das Gesamtkonzept Freiräume und Verkehr und die Gesamtrevision der Ortskernplanung.

Definitiver Bericht Entwicklungskonzept Ortskern
Flyer


24. und 26.08.2017 Ortskern-Rundgang

Das Projekt startete mit einem Ortskernrundgang, an dem Geschichten und Aktualitäten aus dem Ortskern vor Ort aufgezeigt wurden. 


Fotoaktion

Als weitere Aktivität wurde eine Fotoaktion durchgeführt. Alle interessierten Personen hatten die Gelegenheit, ihre Sicht auf den Ortskern anhand von Fotos darzustellen. Welches ist Ihr Lieblingsort im Ortskern, an dem Sie sich besonders gerne aufhalten? Wo befinden sich unattraktive Orte (Unort), die Sie vielleicht auch meiden? Und wo sehen Sie einen Ort mit Handlungsbedarf, an dem Neues entstehen sollte / könnte?
Die zahlreichen, spannenden Fotos wurden im Rahmen der ersten Ortskernkonferenz ausgestellt.


18.11.2017 Erste und zweite Ortskernkonferenz

Um zusammen mit den Ortskernbewohnern, Grundeigentümern, Gewerbetreibenden und weiteren Interessierten über die Qualitäten und Herausforderungen im Ortskern zu diskutieren und deren Anliegen und Bedürfnisse abzuholen, fand am 18. November 2017 eine erste Ortskernkonferenz statt. Daran haben rund 80 Personen teilgenommen und lebhaft und engagiert über die Entwicklung des Ortskerns diskutiert. In mehreren Gruppen wurden die Themen "Bebauung", "Nutzung", "Verkehr" und "Freiraum" unter die Lupe genommen und konstruktive Veränderungsvorschläge gemacht.

Ergebnisse 1. Ortskernkonferenz

Basierend auf den Ergebnissen aus der Ortskernkonferenz erarbeitete die Gemeinde mit Unterstützung des Planungsbüros PLANAR AG für Raumentwicklung für sechs Handlungsschwerpunkte Ziele und einen Entwurf des Entwicklungskonzepts für den Ortskern. Im Rahmen der zweiten Ortskernkonferenz vom 26. Mai 2018 wurde das Erarbeitete allen Teilnehmenden vorgestellt. In Gruppen wurde anschliessend diskutiert, ob die richtigen Ziele formuliert wurden und ob Anpassungen am Konzept notwendig sind. Die Erkenntnisse der einzelnen Gruppen wurde im Plenum vorgetragen und diskutiert. Die Rückmeldungen aus der Ortskernkonferenz flossen in die Überarbeitung der Ziele und des Ortskernentwicklungskonzepts ein.

Ergebnisse 2. Ortskernkonferenz 


31.10.2018 Informationsveranstaltung und öffentliche Mitwirkung

Am 31. Oktober 2018 wurde das überarbeitete Entwicklungskonzept Ortskern anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Diese war gleichzeitig der Auftakt für die öffentliche Mitwirkung zum Entwicklungskonzept. Alle Parteien, Vereine, Bewohner des Ortskerns und weitere Interessierte waren herzlich eingeladen, zum Entwicklungskonzept Ortskern Stellung zu nehmen. Die Mitwirkung dauerte bis am 18. Januar 2019.

Mitwirkungsbericht


Termine

  • 24. August 2017: Ortskernrundgang (1. Durchführung)
  • 26. August 2017: Ortskernrundgang (2. Durchführung)
  • 8. September 2017: Stand an der Usestuehle
  • 9. September 2017: Stand an der Usestuehle
  • 31. Oktober 2017: Einsendeschluss Fotoaktion "Unser Ortskern"
  • 18. November 2017: Erste Ortskernkonferenz
  • 26. Mai 2018: Zweite Ortskernkonferenz
  • 31. Oktober 2018: öffentliche Präsentation des Ortskernentwicklungskonzepts
  • 31.10.2018 - 18.01.2019: Mitwirkung zum Entwicklungskonzept Ortskern
  • 03.06.2019 Schlusspräsentation des Entwicklungskonzepts Ortskern
  • 8. 12.2021: öffentliche Präsentation der Resultate Gesamtkonzept Freiräume und Verkehr. 
  • 2.2.2022: öffentliche Informationsveranstaltung  zum Teilzonenplan Ortskern
  • 3. Februar bis 4. März 2022: öffentliche Mitwirkung zum Teilzonenplan Ortskern


Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Dienstag08.00 – 14.00
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

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