Aufgabe
Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Er sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige und bürgernahe Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung. Die Aufgaben des Gemeinderates sind im Gemeindegesetz des Kantons geregelt; die Kompetenzen in der Gemeindeordnung der Gemeinde Arlesheim.
Wahl
Der Gemeinderat wird alle vier Jahre von den Arlesheimer Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Die Amtsperiode beginnt jeweils am 1. Juli.
Organisation
Der Gemeinderat trifft sich in der Regel wöchentlich zu einer zweistündigen Sitzung im Gemeindehaus. Jedes Mitglied des Gemeinderates ist für ein oder mehrere Ressorts zuständig. Die Geschäfte werden von der Verwaltung vorbereitet und vom jeweils zuständigen Mitglied des Gemeinderates vorgestellt und erläutert. Die Geschäftsordnung regelt die Behandlung der Geschäfte.
Der Gemeindepräsident vertritt den Gemeinderat nach Aussen. Er leitet die Sitzungen des Gemeinderates. Die Leiterin der Gemeindeverwaltung ist Schreiberin des Gemeinderates und leitet die Verwaltung. Die Mitglieder der Verwaltungsleitung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates teil.
Organigramm