Musikschulrat
c/o Herr Andreas Lucco
Für die Tätigkeit des Musikschulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes und des Musikschulreglementes der Gemeinde massgebend.
Die Geschäfte des Musikschulrates werden von der Schulleitung oder ressortverantwortlichen Mitgliedern des Musikschulrates vorbereitet. Der Leiter der Musikschule und Vertreter/innen der Lehrerschaft sind mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulrates anwesend.
Geschäftsordnung des Musikschulrats
Der Musikschulrat wird gemäss Gemeindeordnung alle vier Jahre vom Schulrat gewählt. Die laufende Amtsperiode dauert vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2028.
Name | Vorname | Funktion |
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Lucco | Andreas | Präsidium |
Hofer | Regula | Vizepräsidium |
Andersson | Steve | |
Honegger | Michael | |
Treyer | Brigitte | Gemeinderätin |
Schnyder | Emanuel | Vertretung Lehrpersonen (beratende Funktion) |
Schönhaus | David | Vertretung Schulleitung (beratende Funktion) |
Bartels | Katrin | Protokoll |