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Die regelmässige Kontrolle Ihrer Öl- oder Gasheizung ist ein wichtiger Beitrag zur Luftqualität. Denn nur wer sauber und sparsam heizt, hilft mit vor schädlicher Luftverunreinigung zu schützen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Der Bund hat deshalb in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) lufthygienische und energetische Anforderungen festgelegt. Mit einer regelmässigen Feuerungskontrolle wird gewährleistet, dass Holz-, Öl- und Gasfeuerungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 hat das Reglement über die Feuerungskontrolle beschlossen.
Detaillierte Angaben zum Vorgehen finden Sie auf dem Merkblatt.
Angaben zu den Gebühren/Kosten finden Sie ebenfalls auf dem Merkblatt und in der Verordnung.
Feuerungskontrolle Übersichtskarte Gebiete
Link auf die Website des Lufthygieneamts.
Die Feuerungskontrolle untersteht der Abteilung Entsorgung und Umwelt; Tiefbau, Umwelt und Planung
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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