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Feuerungskontrolle

Die regelmässige Kontrolle Ihrer Öl-, Gas- oder Holzheizung ist ein wichtiger Beitrag zur Luftqualität. Denn nur wer sauber und sparsam heizt, hilft beim Schutz vor schädlicher Luftverunreinigung. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

Der Bund hat deshalb in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) lufthygienische und energetische Anforderungen festgelegt. Mit einer regelmässigen Feuerungskontrolle wird gewährleistet, dass Öl-, Gas- und Holzfeuerungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 hat das Reglement über die Feuerungskontrolle beschlossen und damit auch die kommunale Rechtsgrundlage für die Einführung der Feuerungskontrolle bei Holzzentralheizungen bzw. Einzelraumfeuerungen (Cheminées, Schwedenöfen) und Holzherden geschaffen.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Holzfeuerungskontrolle hat die Gemeinde Arlesheim die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft mit der Koordination der Kontrolle für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen beauftragt.

Angaben zu den Gebühren/Kosten finden Sie in der Verordnung.

Link auf die Website des Lufthygieneamts

Link auf die Website der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft

Die Feuerungskontrolle untersteht der Abteilung Tiefbau, Umwelt und Planung.
Kontakt Sekretariat Bauverwaltung: E-Mail / Tel. 061 706 95 50

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.

Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.

Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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