Die regelmässige Kontrolle Ihrer Öl-, Gas- oder Holzheizung ist ein wichtiger Beitrag zur Luftqualität. Denn nur wer sauber und sparsam heizt, hilft beim Schutz vor schädlicher Luftverunreinigung. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Der Bund hat deshalb in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) lufthygienische und energetische Anforderungen festgelegt. Mit einer regelmässigen Feuerungskontrolle wird gewährleistet, dass Öl-, Gas- und Holzfeuerungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 hat das Reglement über die Feuerungskontrolle beschlossen und damit auch die kommunale Rechtsgrundlage für die Einführung der Feuerungskontrolle bei Holzzentralheizungen bzw. Einzelraumfeuerungen (Cheminées, Schwedenöfen) und Holzherden geschaffen.
Merkblatt zur Holzfeuerungskontrolle
Flyer «Richtig anfeuern»
Im Zusammenhang mit der Einführung der Holzfeuerungskontrolle hat die Gemeinde Arlesheim die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft mit der Koordination der Kontrolle für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen beauftragt.
Link auf die Website der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
Angaben zu den Gebühren/Kosten finden Sie in der Verordnung.
Link auf die Website des Lufthygieneamts
Die Feuerungskontrolle untersteht der Abteilung Tiefbau, Umwelt und Planung.
Kontakt Sekretariat Bauverwaltung: E-Mail / Tel. 061 706 95 50