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Gemeindeversammlung

Für politische Grundsatzentscheide ist die Gemeindeversammlung zuständig. In Arlesheim hat jeder Stimmbürger bzw. jede Stimmbürgerin das Recht, über neue Reglemente, das Budget, die Jahresrechnung und einzelne grössere Kredite zu beschliessen.

Gesetzliche Grundlagen: Gemeindegesetz, Gemeindeordnung

Einladung

Zu jeder Gemeindeversammlung wird mindestens 10 Tage zum voraus schriftlich eingeladen.

Befugnisse

Die Geschäfte, über welche die Gemeindeversammlung Beschlüsse fassen kann, sind in § 47 des Gemeindegesetzes aufgezählt.

Anträge

Zu allen traktandierten Geschäften können Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst werden. Zu nicht traktandierten Geschäften können unter "Diverses" Fragen gestellt oder gemäss § 68 Gemeindegesetz Anträge zur Traktandierung an den Gemeinderat gestellt werden.

Publikationen

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden im Internet und in der nächstfolgenden Ausgabe des Wochenblattes publiziert.

Referendum

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Ausnahmen siehe Gemeindegesetz § 49) kann innert dreissig Tagen nach der Versammlung das Referendum ergriffen werden.

Kontaktperson: Leiterin Gemeindeverwaltung: Katrin Bartels

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