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Die Waldungen von Arlesheim zählen zu den Standorten höchster biologischer Vielfalt des Baselbietes. Die grossräumige Erweiterung des Naturschutzgebietes "Ermitage" war deshalb schon seit längerer Zeit ein prioritäres Naturschutzziel. Auf Antrag der Stiftung "Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck" nahm der Regierungsrat im Jahre 1999 in einem ersten Schritt den Kernbereich des Gebietes "Ermitage" mit dem Talgrund, den Weihern sowie Teilen des umgebenden Waldes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft auf.
Zuvor war schon im gleichen Jahr der berühmte Landschaftsgarten der "Ermitage" durch Regierungsratsbeschluss vom 4. Mai 1999 unter Denkmalschutz gestellt worden.
Im Jahre 2002 erarbeitete sodann die Bürgergemeinde Arlesheim gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für das Waldgebiet des gesamten Talkessels, welches vom Gebiet "Gspänig" über das "Chilchholz", die "Gobenmatt" und den "Hornichopf" bis zum "Hollenberg" reicht. Darauf basierend wurden die der Bürger- und der Einwohnergemeinde Arlesheim gehörenden Waldflächen dieses Gebietes ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Mit dieser Erweiterung wurde das Naturschutzgebiet "Ermitage" zu einem ökologisch überaus wertvollen Gesamtkomplex aufgewertet. Aufgrund der bedeutenden Gebietsausdehnung drängte sich für das Naturschutzgebiet neu der Name "Ermitage-Chilchholz" auf.
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