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Gewerbekehricht

Für die Entsorgung von Gewerbekehricht wird das verursachergerechte Wägesystem angewendet. Dadurch bezahlen Sie nur die Entsorgungskosten pro Kilogramm. Beim Anheben bzw. beim Absenken des Containers wird das Bruttogewicht bzw. das Tara ermittelt. Der verwogene Abfall wird quartalsweise in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung erfolgt direkt mit dem Formular.
Das Formular ist bei der Bauverwaltung einzureichen: E-Mail.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich gern an das Sekretariat der Bauverwaltung, Tel. 061 706 95 50.


Gemäss Umweltschutzgesetz ist der Kanton zustän­dig für die Entsorgung von Siedlungsabfällen (Art. 31b USG). Im Umweltschutzgesetz Baselland (USG BL) hat der Kanton diese Aufgabe den Gemeinden delegiert. Ausgenommen sind Betriebe mit mehr als 250 Vollzeitstellen-Äquivalenten.

Sonderabfälle; aus gewerblicher und industrieller Tätigkeit sind gemäss den eidgenös­sischen Bestimmungen separat zu entsorgen, diese sind beim Kanton anzumelden.

Leerungstermin entspricht jenem für den Hauskehricht (vgl. Abfallkalender).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Sommeröffnungszeiten 2024 (1. Juli bis 31. August)

Montag07.30 – 13.30
Dienstag07.30 – 13.30
Mittwoch
Donnerstag07.30 – 13.30
Freitag07.30 – 13.30

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 

Schwimmbad

Öffnungszeiten

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