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Hauskehricht West

Als Hauskehricht gilt brennbares Material, welches in Kehrichtsäcken bis 110 Liter Platz hat und nicht rezykliert werden kann. Darunter fallen Verbundwertstoffe, Kunststoffe (beschichtetes Papier/Karton, Windeln, Hygieneartikel, Plastikflaschen usw.).
Auch Asche (kalt), Katzenstreu, Glühbirnen, Kleinalu und kleine Mengen an zerbrochenem Geschirr gehören in den Kehrichtsack Brennbares Kleinsperrgut max. 100x50x50 cm darf der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.


Abfuhr jeden Montag (Kreis West) und Donnerstag (Kreis Ost), ausgenommen Feiertage. Fällt die Kehrichtabuhr an einem Feiertag aus, so wird am darauffolgenden Abfuhrtag das ganze Gemeindegebiet entsorgt.

Daten siehe Terminkalender.

Der Kehricht wird in dem blauen Arleser-Sagg entsorgt. Die Kehrichtsäcke dürfen frühstens am Vorabend des Abfuhrtages, müssen jedoch bis spätestens um 07:00 Uhr des Abfuhrtages an der Strasse bereitgestellt werden.

Der Arleser-Sagg ist in den Grössen 17 Liter, 35 Liter und 60 Liter erhältlich. Für die Entsorgung des Hauskehrichts in 110-Liter Abfallsäcken können die schwarzen Säcke verwendet werden, die mit 2 Sperrgutmarken beklebt werden müssen.

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