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Nächste Gemeindeversammlung

14.11.2024

Lesen Sie hier zu den Traktanden und Anträgen der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024.

Am Donnerstag, 28. November 2024, findet im Setzwerk die nächste Gemeindeversammlung statt, zu der wir die Arlesheimer Bevölkerung herzlich einladen. An diesem Abend werden auch die Jungbürgerinnen und Jungbürger dieses Jahres speziell begrüsst. Gern informieren wir darüber, dass von 19 Uhr bis zum Beginn der Versammlung der Musikverein Arlesheim auftritt.

Traktanden und Anträge

Nach der Genehmigung des Protokolls beinhaltet das Traktandum 2 das Budget 2025, das mit einem Gewinn von rund 820'000 Franken rechnet. Ausführliche Angaben zum Budget finden Sie im Detailbudget sowie im Dokument «Budget 2025 und Finanzplan 2025-2032». Diese Dokumente sind ebenso wie die Erläuterungen und das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung auf der Gemeindewebsite zu finden.

Anträge:
1. Das Budget 2025 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird genehmigt.
2. Festsetzung der Gemeindesteuersätze
a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG):
Steuerfuss: 47 % der Staatssteuer (wie bisher)
b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 2 StG):
Ertragssteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (wie bisher)

Im Traktandum 3 stellt der Gemeinderat den Finanzplan 2025-2032 vor, der von der Gemeindeversammlung nicht beschlossen, sondern zur Kenntnis genommen wird. Ein Finanzplan zeigt die langfristigen Aussichten der Gemeindefinanzen.

Antrag:
Der Finanzplan 2025–2032 wird zur Kenntnis genommen.

Das Traktandum 4 thematisiert die Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung. Es geht um eine Erhöhung und Indexierung des maximalen Unterstützungsbeitrags, um die finanzielle Belastung der Eltern zu mildern. Die Unterstützungsbeiträge bleiben einkommensabhängig.

Antrag:
Die Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung wird genehmigt und tritt nach der Genehmigung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Statuten des Zweckverbands Versorgungsregion Alter Birstal sind Gegenstand des Traktandums 5. Aufgrund der entsprechenden Forderung des Alters- und Pflegegesetzes vom 16. November 2017 haben sich mehrere Birsstadt-Gemeinden zur Versorgungsregion Alter Birsstadt (VRAB) zusammengeschlossen. Es hat sich gezeigt, dass der bisherige vertragliche Zusammenschluss nicht zielführend ist. Deshalb soll die VRAB nun in einen Zweckverband überführt werden.

Antrag:
Die Gründung eines Zweckverbands «Alter Birstal» inklusive der Statuten wird genehmigt.

A. Fritschi hat nach § 68 Gemeindegesetz an der letzten Gemeindeversammlung die Einführung einer Kommission für Altersfragen beantragt. Der bereits jetzt hohe Anteil betagter Menschen in Arlesheim wird aufgrund der demografischen Entwicklung weiter zunehmen. Dadurch wächst der Bedarf an Angeboten und Dienstleistungen für ältere Menschen. Eine beratende Kommission des Gemeinderats soll sich gezielt dieses Themas annehmen. Entsprechend geht es im Traktandum 6 der GV vom 28. November um die Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Arlesheim. Das Reglement soll um die Kommission für Altersfragen ergänzt werden.

Antrag:
Die Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements wird gemäss Beilage
beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion
am 1. Marz 2025 in Kraft.

Alle Unterlagen können – wie oben erwähnt – auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an der Gemeindeversammlung und einen konstruktiven Austausch.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung

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4144 Arlesheim

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