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15.11.2024
In der Gemeindeversammlung vom 18. September 2024 wurde die Teilrevision des Steuerreglements beschlossen.
Damit erfolgte die aufgrund der Steuervorlage 17 vom 1. Januar 2020 notwendige Anpassung vom Steuersatz zum Steuerfuss. Ausserdem wurde die Harmonisierung der Fälligkeit der Gemeindesteuer mit der Fälligkeit der Staatssteuer beschlossen, jedoch mit folgender zusätzlicher Übergangsbestimmung:
§ 11 (neu)
«§ 11 Übergangsbestimmung
1 In den Jahren 2025 bis und mit 2027 werden die Verzugszinsen erst ab dem 31. Oktober fällig.»
Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Regierungsrat hat das von der Gemeindeversammlung beschlossene Reglement genehmigt.
Das teilrevidierte Steuerreglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ist in der Erlasssammlung auf der Gemeindewebsite publiziert.
Die Gemeindeverwaltung
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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