Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
01.11.2024
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Wir erinnern daran, dass Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, der Trottoirs und der Fusswege regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden sind (§ 92 des kantonalen Baugesetzes und § 34 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim).
Die festgelegten Abstände von Bäumen und Hecken zum Trottoir und zur Strasse haben ihren Sinn – zum Beispiel können sehbehinderte Menschen durch überhängende Äste verletzt oder beeinträchtigt werden, überwachsene Signalisationstafeln oder Strassenbeleuchtungen können Unfälle begünstigen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Die Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».