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1.) Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 wird genehmigt und verdankt.
2.) Der Gemeinderat wird ermächtigt, der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen (GSR) maximal 4‘500 m2 für einen Schulhausbau (ca. 150 Schüler/innen) im Gerenmattareal Nord zu einem marktüblichen Baurechtszins abzugeben.
3.) Die Mutation Zonenplan Siedlung, Parzelle Nr. 5960 und ein Teil der Parzelle Nr. 574, am Obesunneweg, in eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) mit Zweckbestimmung „Altersheim“, wird gemäss Planvorlge genehmigt.
4.) Das Kanalisationsreglement der Gemeinde Arlesheim wird geändert wie folgt:
§ 33
b) Ansätze
1. Die ordentlichen einmaligen Kanalisationsbeiträge der Grundeigentümer werden wie folgt geregelt:
a) Für neuerstellte Gebäude beträgt der Beitrag 2 % (bisher 3.5%) des Brandversicherungswertes
(Brandlagerschatzung zuzüglich Teuerungszuschlag).
b) Für neuerstellte Bassins ist ein Beitrag von 2 % (bisher 3.5%) der Anlagekosten zu entrichten.
c) (…)
2. Die Änderung tritt per 1.1.2012 in Kraft.
5.) Die Anpassung der Vergütungen der Behörden im Anhang 3 des Personalreglements wird wie folgt beschlossen:
1. Die Jahrespauschalen werden festgelegt wie folgt:
Gemeinderat
Präsidium Fr. 68‘000.--
Vizepräsidium Fr. 30‘000.--
Mitglieder Fr. 26'000.--
Sozialhilfebehörde
Präsidium Fr. 9‘000.--
Vizepräsidium Fr. 2‘500.--
Mitglieder Fr. 1‘500.--
Aktuariat streichen
Schulrat
Präsidium Fr. 10‘000.--
Vizepräsidium Fr. 3‘000.--
Mitglieder Fr. 1‘600.--
Musikschulrat
Präsidium Fr. 4‘766.-- (wie bisher)
Vizepräsidium Fr. 1‘589.-- (wie bisher)
Mitglieder Fr. 800.--
2. Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Behördensitzungen richtet sich dem Ansatz für Kommissionen, Arbeitsgruppen und andere Organe und beträgt Fr. 39.55 pro Stunde (Stand 1.1.2012).
3. Die Änderungen treten per 1. Juli 2012 in Kraft. Die amtierenden Behördenmitglieder haben Besitzstand bis zum Ablauf der Amtsperiode 2012.
6.) Die Rechnung 2011 wird mit der vorgesehenen Gewinnverwendung genehmigt.
7.) Der Bericht 2011 der Geschäftsprüfungskommission wird zur Kenntnis genommen.
Die Beschlüsse Nr. 2, 3, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 22. Juni 2012.
Hinweis: Die Reglemente finden Sie hier.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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