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12.12.2019
Gebührensäcke anstelle Abfallmarken. Die neuen Säcke sind seit dem 1. Dezember im Verkauf.
Gemeindeverwaltung. Der Hauskehricht muss ab dem 1. Januar 2020 neu in blauen Gebührensäcken – im sogenannten Arleser Sagg – für die Abfuhr bereitgestellt werden (siehe Übergangsfrist). Anstelle der bisherigen Abfallmarken gibt es neu die blauen Gebührensäcke in den Sackgrössen 17-Liter, 35-Liter und 60-Liter. Für die Entsorgung des Hauskehrichts in 110-Liter Abfallsäcken können weiterhin die schwarzen Säcke verwendet werden, die mit Sperrgutmarken beklebt werden müssen. Die Sperrgutmarken wurden ebenfalls neu gestaltet.
Die neuen Gebührensäcke und Sperrgutmarken können seit dem 1. Dezember 2019 in den bisherigen Verkaufsstellen bezogen werden. Bis Ende Februar 2020 dauert die Übergangszeit: in dieser Zeit kann der Hauskehricht sowohl in den neuen Gebührensäcken wie auch in den bisherigen Abfallsäcken mit den entsprechenden Marken bereitgestellt werden. So können noch vorhandene Marken aufgebraucht werden. Ab dem 1. März 2020 ist die Bereitstellung des Kehrichts dann nur noch in den neuen Gebührensäcken gestattet. Sollten Sie dann immer noch restliche Abfallmarken besitzen, können diese bis zum 30. Juni 2020 auf der Gemeindeverwaltung 1:1 (1 Marke = 1 Sack) umgetauscht werden.
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Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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