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Gebührensäcke anstelle Abfallmarken

21.11.2019

Der Hauskehricht muss ab dem 1. Januar 2020 neu in blauen Gebührensäcken – im sogenannten Arleser Sagg - bereitgestellt werden.

Gemeindeverwaltung.  Das Aufkleben von Abfallmarken auf die schwarzen Säcke gehört dann der Vergangenheit an. Diese Umstellung bringt den Vorteil einer einfacheren Handhabung, da nur noch Gebührensäcke und nicht auch noch zusätzliche Abfallmarken gekauft werden müssen. Zudem können keine Abfallmarken mehr abfallen und sowohl Diebstahl als auch Fälschungen sind nicht mehr möglich.
Anstelle der bisherigen Abfallmarken gibt es neu die blauen Gebührensäcke in den Sackgrössen 17-Liter, 35-Liter und 60-Liter. Für die Entsorgung des Hauskehrichts in 110-Liter Abfallsäcken können weiterhin die schwarzen Säcke verwendet werden, die mit Sperrgutmarken beklebt werden müssen. Die Sperrgutmarken wurden ebenfalls neu gestaltet.
Die neuen Gebührensäcke und Sperrgutmarken können ab dem 1. Dezember 2019 in den bisherigen Verkaufsstellen bezogen werden. Ab diesem Zeitpunkt können keine alten Abfallmarken mehr gekauft werden. Jedoch kann während der Übergangszeit vom Dezember 2019 bis Ende Februar 2020 der Hauskehricht sowohl in den neuen Gebührensäcken wie auch in den bisherigen Abfallsäcken mit den entsprechenden Marken bereitgestellt werden. So können noch vorhandende Marken aufgebraucht werden. Ab dem 1. März 2020 ist die Bereitstellung des Kehrichts dann nur noch in den neuen Gebührensäcken erlaubt. Die restlichen Abfallmarken können jedoch bis zum 30. Juni 2020 auf der Gemeindeverwaltung 1:1 (1 Marke = 1 Sack) umgetauscht werden.


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