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19.06.2014
In Grünzone und Quartierplänen ist das Fällen von Bäumen bewilligungspflichtig.
Gemeinderat. In der Gemeinde Arlesheim gibt es klar definierte Grünzonen. Diese Zonen befinden sich nicht zwingend auf öffentlichen Plätzen oder der Allmend. Es ist durchaus möglich, dass die Grünzone über private Parzellen laufen (siehe Zonenplan). Gemäss §7.2 des Zonenreglements der Gemeinde Arlesheim haben Grünzonen in Bezug auf Gebietstrennung, Auflockerung, Ästethik, Pflanzenschutz, Ökologie, etc. wichtige Funktionen zu erfüllen und sind deshalb als solche zu belassen und zu pflegen. Dies bedeutet, dass die Eigentümer der Parzellen mit Grünzonen Bäume oder Sträucher nur mit Bewilligung des Gemeinderates fällen oder entfernen dürfen. Zudem müssen die entfernten Pflanzen anzahlmässig wieder ersetzt werden.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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