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Bäume fällen

19.06.2014

In Grünzone und Quartierplänen ist das Fällen von Bäumen bewilligungspflichtig.

Gemeinderat. In der Gemeinde Arlesheim gibt es klar definierte Grünzonen. Diese Zonen befinden sich nicht zwingend auf öffentlichen Plätzen oder der Allmend. Es ist durchaus möglich, dass die Grünzone über private Parzellen laufen (siehe Zonenplan). Gemäss §7.2 des Zonenreglements der Gemeinde Arlesheim haben Grünzonen in Bezug auf Gebietstrennung, Auflockerung, Ästethik, Pflanzenschutz, Ökologie, etc. wichtige Funktionen zu erfüllen und sind deshalb als solche zu belassen und zu pflegen. Dies bedeutet, dass die Eigentümer der Parzellen mit Grünzonen Bäume oder Sträucher nur mit Bewilligung des Gemeinderates fällen oder entfernen dürfen. Zudem müssen die entfernten Pflanzen anzahlmässig wieder ersetzt werden.


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