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Beschlüsse der Gemeindeversammlung

31.10.2013

An der Gemeindeversammlung vom 30.Oktober 2013 wurde Folgendes beschlossen:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2013 wird genehmigt und verdankt.

2.1. Die Mutation Zonenplan Siedlung, Parzelle Nr. 1135 in eine Zone mit Quartierplanpflicht „Bahnhof Nord“ wird gemäss Planvorlage genehmigt.

2.2 Das Reglement Zonenplan Siedlung wird geändert wie folgt:
Neu Art. 7 Abs. 6
In der Zone mit Quartierplanpflicht „Bahnhof Nord“ darf nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden; vorbehalten bleibt §109 RBG. Die Quartierplanung hat dabei die folgenden Ziele zu erfüllen: Das Gebiet soll der Wohn- und Geschäftsnutzung dienen. Aufgrund der Lage, Grösse und der guten Erschliessung eignet sich das Gebiet für eine verdichtete Bauweise. Die Bebauung soll einen urbanen Charakter aufweisen und die städtebaulichen Qualitäten des Umfelds erhöhen.

2.3 Die Mutation Zonenplan Siedlung, „Obstgarten Badhof“, Parzellen Nr. 2183 und Anteil Parzelle Nr. 80 in eine Zone für Öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) mit Zweckbestimmung Grünanlage gemäss Planvorlage wird genehmigt.

2.4 Die Mutation Nr. 21 Quartierplan Ortskern, „alter Friedhof“, Parzelle Nr. 355 in eine Zone für Öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) mit Zweckbestimmung Grünanlage gemäss Planvorlage wird genehmigt.

3. Für den Innenausbau und die Sanierung des Domplatzschulhauses und des Schulhauses Gerenmatte 1 wird ein Bruttokredit von CHF 1‘350‘000.-- bewilligt.

4. Der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Arlesheim wird an die Innensanierung des Doms ein Beitrag in der Höhe von 20% der Gesamtkosten, maximal aber von CHF 1‘100‘000.-- zugesprochen.

Die Beschlüsse Nr. 2, 3 und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 31. Oktober 2013.
 

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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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