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25.06.2015
Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2014 wird genehmigt.
2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, mit der Wohnbaugenossenschaft „Unterem Dach“ auf die Dauer von maximal 100 Jahren einen Baurechtsvertrag mit den oben aufgeführten Eckwerten über die Parzelle Nr. 1540 für die Errichtung eines Wohnhauses und die Errichtung und das Betreiben eines öffentlichen Parkings abzuschliessen.
3.1. Der § 8 Abs. 2 des Qartierplanreglements „Neumattbünte“ wird wie folgt geändert:
«Für neue Hauptbauten gelten die Anforderungen des MINERGIE-P-Standards oder vergleichbarer Standards zur baulichen Energieeffizienz als Zielgrössen. Mit dem Baugesuch sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.»
3.2. Der Quartierplan „Neumattbünte“ und das dazugehörende Reglement werden mit der beschlossenen Änderung genehmigt.
4. Die Jahresrechnung mit einem Mehraufwand von CHF 193‘694.34 und Nettoinvestitionen von
CHF 2‘435‘291.91 wird genehmigt.
5. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Beschlüsse 2 und 3 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 24. Juni 2015.
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Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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