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Beschlüsse

27.11.2015

An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:


1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 wird genehmigt.

2. Der Quartierplan „Oberi Widen“ und das dazugehörende Reglement werden gemäss Vorlage genehmigt.

3. Das Feuerwehrreglement vom 26. November 2015 wird genehmigt und nach Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Baselland per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Das Feuerwehrreglement vom 04. November 1985 wird mit dem Inkrafttreten des neuen Reglements ausser Kraft gesetzt.

4.1. Die Wasserbezugsgebühr wird gemäss § 40 des Wasserreglements neu auf CHF 2.00 pro m3 (bisher CHF 1.70) festgesetzt (Änderung von Punkt 1.2 der Tarifordnung / Anhang zum Wasserreglement).
4.2. Die Abwassergebühr wird gemäss § 40bis des Abwasserreglements neu auf CHF 1.50 pro m3 (bisher CHF 1.80) festgesetzt.

5. Der gemäss § 68 GemG an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 gestellte Antrag von Christoph und Barbara Jenzer wird für nicht erheblich erklärt.

6.1. Das Budget 2016 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
6.2. Festsetzung der Gemeindesteuersätze
a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG):
Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher)
b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG):
Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuersatz: 2,75 ‰ des Kapitals (wie bisher)

7. Der Finanzplan 2016 – 2020 wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlüsse 2, 3 und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 26. November 2015.

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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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