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22.11.2013
An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Oktober 2013 wird genehmigt und verdankt.
2. a). Der Gemeinderat wird ermächtigt, mit der Stiftung St. Ottilien auf die Dauer von 100 Jahren einen Baurechtsvertrag über die Parzellen Nr. 805, 3598 und 3599 für die Errichtung von Wohnungen des gemeinnützigen Wohnungsbaus abzuschliessen.
b) Der Landwert wird aufgrund einer externen Fachexpertise festgelegt. Für die Berechnung des Baurechtszinses werden 75% des Landwertes zugrunde gelegt.
c) Die Verzinsung richtet sich nach dem Referenzzinssatz der eidg. Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 beim Beginn der Zinspflicht.
d) Der Gemeinderat wird ermächtigt, mit der Stiftung St. Ottilien eine Vereinbarung über die Ausrichtung einer Subvention für sozialen Wohnungsbau, welche maximal der Höhe des Baurechtszinses entspricht, abzuschliessen.
3. Der Finanzplan 2014 - 2018 wird zur Kenntnis genommen.
4. a) Das Budget 2014 wird genehmigt.
b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt
45 % der Staatssteuer (wie bisher).
c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen;
Ertragssteuer: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer: 2,75 ‰ des Kapitals (wie bisher)
d) Der Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7 % des inner- und ausserhalb der Gemeinde steuerbaren Einkommens (wie bisher).
Der Beschluss Nr. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 22. November 2013.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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