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26.09.2013
Die Fälligkeit der Gemeindesteuern steht an. Das Bezahlen bis Ende Oktober macht Sinn.
Gemeindeverwaltung. Am 31. Oktober 2013 läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2013 ab. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2013 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2013 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Tel. 061 706 95 95
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