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06.11.2014
Auch in diesem Jahr finden wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrollen statt.
Gemeindeverwaltung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrollen werden im 2-Jahresturnus nach lufthygienischen und energetischen Kriterien durchgeführt.
Zusätzlich werden alle atmosphärischen Gasheizungen, die im Laufe dieses Jahres neu eingebaut wurden, gemessen. Diese Abnahmemessung erfolgt einmalig.
Die Gebühren betragen:
Kontrolle von Oel- und Gasbrennern
Einstufig Fr. 70.--
Zweistufig Fr. 120.--
Kontrolle von Zweistoffbrennern
Stufe 1 Fr. 70.--
Jede weitere Stufe Fr. 50.--
Nachkontrollen
Wie oben plus Zuschlag von Fr. 10.--
Die Nachkontrollen können (nach beanstandeten Kontrollmessungen) durch eine Brennerservicestelle mit qualifizierten Feuerungskontrolleuren oder Feuerungsfachmännern oder durch den amtlichen Kontrolleur durchgeführt werden. Wird die Nachkontrolle durch die Servicestelle erledigt, stellt diese der Gemeinde die Messresultate zu und verrechnet den Aufwand direkt den Anlagebesitzern und –besitzerinnen.
Wir bitten Sie, Ihre Anlagen regelmässig warten zu lassen und den beauftragten Kontrolleur in jeder Hinsicht zu unterstützen. Mit gut funktionierenden Heizungsanlagen wird die Umwelt geschont und beträchtlich Energie gespart.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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