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02.07.2015
Für die Einwohnerdienste wurde eine Gebührenverordnung erstellt.
Gemeinderat. Die Verordnung wird ein halbes Jahr bis Ende 2015 auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft, mit eventuellen Änderungen angepasst bevor sie dann in eine Gesamtgebührenverordnung überführt wird.
Für mündliche Auskünfte und persönlich ausgehändigte einfache Ausdrucke werden keine Gebühren erhoben, sofern der Aufwand unter 30 Minuten liegt. Neu wurden die Gebühren für Beglaubigungen von CHF 5.-- auf CHF 20.-- erhöht. Dieser Betrag entspricht dem Durchschnitt anderer Gemeinden.
Die Gebührenverordnung ist ab sofort auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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