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06.12.2012
Gemeinderat. Der Gemeinderat hat den Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2013 festgelegt. Neu wurden auch die Mahngebühren angepasst.
Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ab dem 1.1. 2013 ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr beschränkt und auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2013 werden am 31. Oktober 2013 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2013 auf 1,0 % (wie im Vorjahr) und den Verzugszins auf 5 % (wie im Vorjahr) festgelegt.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2013 werden Sie Ende Januar 2013 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
Für das Ausstellen einer zweiten Mahnung bei Steuerausständen wird neu eine Gebühr von 40 Franken anstelle von bisher 10 Franken erhoben. Sie werden bei der ersten, gebührenfreien Mahnung auf den neuen Betrag aufmerksam gemacht.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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