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13.09.2012
Gemeindeverwaltung. Die Gemeindesteuer 2012 ist am 31. Oktober 2012 zur Bezahlung fällig.
Am 31. Oktober 2012 läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2012 ab. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2012 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2012 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Tel. 061 706 95 95
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