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24.09.2015
Am 31. Oktober läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2015 ab.
Gemeindeverwaltung. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2015 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2015 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Tel. 061 706 95 95
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