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06.11.2014
An der Gemeindeversammlung vom 5. November 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2014 wird genehmigt.
2.1. Der § 1 Abs. 2 lit. d) des Quartierplanreglements „Bachtelengraben“ wird wie folgt geändert:
«Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise sowie Sicherstellung des Anschlusses an den Wärmeverbund „Gehrenmatt“ zur Wärmeversorgung;»
2.2. Der § 8 Abs. 2 des Quartierplanreglements „Bachtelengraben“ wird wie folgt geändert:
«Die Hauptbauten sind grundsätzlich nach dem MINERGIE-P- oder nach dem MINERGIE-P-ECO Standard zu zertifizieren. Wird auf eine MINERGIE-Zertifizierung verzichtet, so ist die Einhaltung der Richtwerte für Erstellung und Betrieb des SIA-Effizienzpfades Energie (SIA Merkblatt 2040) nachzuweisen.»
2.3 Der Quartierplan „Bachtelengraben“ und das dazugehörige Reglement werden mit den beschlossenen Änderungen genehmigt.
3. Der Quartierplan „Bahnhof Nord“ und das dazugehörige Reglement werden gemäss Vorlage genehmigt.
4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Parzelle Nr. 1135 mit 2‘521m² zu einem marktüblichen Preis zu verkaufen.
5. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Liegenschaft Ermitagestrasse Nr. 2 auf Parzelle Nr. 1751 mit 1‘030m² Land zu einem marktüblichen Preis zu erwerben.
6. Für die Gesamtsanierung der Turnhalle Gerenmatte 2 wird ein Bruttokredit in der Höhe von
CHF 7‘350‘000.- zuzüglich allfälliger Baukostenteuerung gemäss Zürcher Baukostenindex
Basis April 2010 = 100 Punkte (Index April 2014 102.3 Punkte) bewilligt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Förderbeiträge an die energetische Sanierung in der Höhe von
CHF 150‘000.- zu erwarten sind.
Die Beschlüsse 2 bis 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 5. November 2014.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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