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23.04.2015
Gemäss Gesundheitsgesetz haben die Gemeinden innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für die Gesundheitsförderung und Prävention zu sorgen.
Gemeinderat. Die Gesundheitsförderung hat zum Ziel, möglichst allen Menschen die Erhaltung und Stärkung ihrer Gesundheit zu ermöglichen. Arlesheim unterstützt viele verschiedene gesundheitsfördernde und/oder präventive Massnahmen und Angebote. Diese sind nun erstmals zusammengetragen und analysiert worden.
Das Ergebnis zeigt, dass die bisherigen Massnahmen und Angebote ein sinnvolles Grundangebot darstellen. Ergänzend dazu wird der Gemeinderat künftig jährliche im Rahmen des Budgetprozesses Themenschwerpunkte für das Folgejahr festlegen und somit das Gesundheitsangebot gezielt weiter fördern.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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