Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
10.04.2014
Hunde müssen während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli an der Leine gehalten werden, damit wild lebende Tiere nicht gefährdet sind.
Gemeindeverwaltung. Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können gestützt auf das kantonale Jagdgesetz mit Bussen bestraft werden. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».