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28.03.2013
Während der Brut- und Setzzeit sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer gesetzlich verpflichtet, die Hunde an der Leine zu führen.
Gemeindeverwaltung. Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können gestützt auf das kantonale Jagdgesetz mit Bussen bestraft werden. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen. Helfen Sie mit, dass der Arlesheimer Wald für die Tiere das ist und bleibt, was das Dorf für uns Menschen ist: ein lebenswerter Ort.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
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Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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