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12.03.2015
Die Gemeindepolizei erhält Unterstützung vom privaten Sicherheitsdienst.
Gemeinderat. Das seit 1. Januar 2015 geltende Polizeigesetz des Kantons Basel-Landschaft sieht vor, dass die Gemeinden selber für Ruhe und Ordnung zuständig sind. Relativ schnell wurde klar, dass die geforderte Leistung (Erreichbarkeit während 24 Stunden an sieben Tagen) von keiner Gemeinde eigenständig erbracht werden kann. Der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) arbeitete zusammen mit der Polizei Baselland eine Regelung aus. Diese sieht drei Varianten der möglichen Unterstützung vor.
Arlesheim entschied sich gegen eine Leistungsvereinbarung mit der Kantonspolizei, da diese zeitlich nur eine eingeschränkte Leistung anbietet und relativ teuer ist. Stattdessen bevorzugt Arlesheim künftig eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sicherheitsdienst Securitas AG. Für 20‘000 Franken pro Jahr wird die Securitas AG von Montag bis Sonntag während 24 Stunden für Anrufe der Bevölkerung erreichbar sein. Und im Falle von Störungen der Ruhe und Ordnung intervenieren. Der Betrag von 20‘000 Franken wurde als Sonderkredit bewilligt.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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