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07.11.2019
In folgenden Situationen bietet die Gemeinde gerne Unterstützung an.
Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten
Haben Sie das ordentliche AHV-Alter erreicht und sind auf sehr viel tägliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Freunde angewiesen? Oder sind Sie für die Pflege einer betagten Person verantwortlich?
Auf entsprechendes Begehren hin richtet die Gemeinde Arlesheim im Sinne einer Anerkennung an die Pflegenden von betagten Personen zu Hause Beiträge aus und/oder leistet einen Beitrag an den Besuch dieser Personen in einer Tages- und Nachtstätte. Grundlage dafür ist das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten der Gemeinde Arlesheim vom 9. April 2014.
Mietzinsbeiträge
Zur Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen können Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbeiträge geltend machen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann.
Die Grundlagen sind im Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 18. Juni 2009 geregelt.
Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung
Eltern/Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder bis Ende Primarstufe familienergänzend betreuen lassen, können bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen beantragen. Ebenso werden Beiträge an die frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) gewährt. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation. Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.
Beiträge an die Kosten des Besuchs von Privatschulen
Erziehungsberechtigte erhalten an die Kosten für den Besuch einer privaten Primarschule oder eines privaten Kindergartens Beiträge in der Höhe von CHF 1‘000 pro Kind und Semester für die Primarschulstufe und CHF 500 pro Kind und Semester für die Kindergartenstufe. Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen. Für den Antrag ist die private Schule bzw. der private Kindergarten zuständig.
Die Voraussetzungen sind im Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten des Besuchs von Privatschulen vom 9. Juli 2003 geregelt.
Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft und Soziales, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, Tel. 061 706 95 55. Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auch auf der Gemeindeseite www.arlesheim.ch.
Für die Leistungen aus Sozialversicherungen wie beispielsweise Leistungen der AHV, IV, Ergänzungsleistungen AHV/IV, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Krankenkassenprämienverbilligung verweisen wir gerne auf die Webseite der SVA Basel-Landschaft www.sva-bl.ch.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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