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11.12.2014
Die Sozialhilfebehörde arbeitete ein Konzept aus, das den Wiedereinstieg für Sozialhilfebeziehende in den Arbeitsmarkt vereinfacht.
Gemeinderat. Am 1. Januar 2014 sind neue kantonale Bestimmungen im Bereich der Eingliederung von bedürftigen Personen in Kraft getreten. Im Hinblick auf diese gesetzlichen Änderungen beauftragte die Sozialhilfebehörde eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Konzepts für Arlesheim, welches im Mai 2014 inklusive Umsetzungsplan durch die Sozialhilfebehörde verabschiedet und vom Gemeinderat zu Kenntnis genommen wurde.
Das Konzept sieht Massnahmen auf drei Ebenen vor: Beschäftigungen (Tagesstruktur), Förderungsprogramme (Förderung der Arbeitsfähigkeit) und Teilleistungslohnstellen. Mit den breitgefächerten Massnahmen sollen Sozialhilfebeziehende nicht nur kurz- und mittelfristig in ihrer Grund- und Arbeitsfähigkeit unterstützt, sondern nach Möglichkeit langfristig wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert und damit auch in eine materielle und soziale Selbständigkeit geführt werden.
Für den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt sind Teilleistungslohnstellen ein besonders wichtiges Instrument. Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit der Sozialhilfebehörde ein eigenes Dossier erarbeitet, welches anfangs kommenden Jahres dem Gewerbe von Arlesheim vorgestellt werden soll.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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