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28.11.2013
Der Gemeinderat hat den Vergütungs- und Verzugszins festgelegt. Sie sind gleich hoch wie im letzten Jahr.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ab dem 1.1. 2014 ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr beschränkt und auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2014 werden am 31. Oktober 2014 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2014 auf 1% (wie im Vorjahr) und den Verzugszins auf 5% (wie im Vorjahr) festgelegt.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2014 werden Sie Ende Januar 2014 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
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Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Tel. 061 706 95 95
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