Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
08.05.2014
Als Mitglied für die Sozialhilfebehörde Arlesheim wurde Cäcilia Weiligmann in stiller Wahl gewählt.
Gemeinderat. Der Gemeinderat der Gemeinde Arlesheim hat am 29. April 2014, gestützt auf den eingegangenen Wahlvorschlag, als Mitglied für die Sozialhilfebehörde Arlesheim bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
Cäcilia Weiligmann, 1961, Frischluft
Aufgrund von § 30 und § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 4 und § 5 der Gemeindeordnung Arlesheim entfällt somit die Urnenwahl.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit der Stillen Wahl sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen. Der Post übergebene Einsprachen gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie den Poststempel des genannten Tages tragen.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».