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30.07.2015
Der 1. August steht vor der Türe. Die Behörden warnen vor Waldbrandgefahr.
Gemeinderat. Nach wie vor besteht im Wald und an Waldrändern ein absolutes Feuerverbot. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- oder Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten oder andere Raucherwaren und Streichhölzer wegzuwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August ist mit Auflagen erlaubt. So muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald bzw. zum sichtbaren Waldrand eingehalten werden. Feuerwerke sollten nur auf festen, nicht brennbaren Flächen gezündet werden.
Das Steigenlassen von Heissluftballonen bzw. Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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