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Am 1. Januar 2013 trat das Kindes- und Erwachsenschutzrecht in Kraft, welches das bis anhin geltende Vormundschaftsrecht ablöst. Ziel dieses Gesetzes ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht steht den Behörden ein sehr differenziertes System möglicher Formen von Beistandschaften zur Verfügung. Während bis anhin die vormundschaftlichen Aufgaben vor allem durch kommunale Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, werden mit dem neuen Gesetz professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESBs) dafür zuständig sein.
Die Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Duggingen, Pfeffingen, Münchenstein, Muttenz und Reinach haben sich zusammengetan und unter der Federführung der Leitgemeinde Arlesheim die KESB Birstal gegründet.
KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal
St. Jakobstrasse 41
4132 Muttenz
Tel. 061 599 85 70
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Homepage KESB Birstal
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
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Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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