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Das Lufthygieneamt beider Basel ist eine gemeinsame Dienststelle der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Es überwacht den Stand und die Entwicklung der Luftbelastung. Es vollzieht die Vorschriften der Luftreinhalteverordnung, indem es Auflagen für industrielle und gewerbliche Anlagen festlegt und diese durch Betriebskontrollen überprüft. Das Lufthygieneamt informiert regelmässig über die Luftqualität. Der Fachbereich nicht ionisierende Strahlung stellt den Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog sicher
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden zuständig für die Entgegennahme von Geruchsklagen. Sie führen die ersten Abklärungen durch, insbesondere über die Häufigkeit und Stärke der Immissionen, und stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Verursacher fest und veranlassen die notwendigen Massnahmen.
Kontakt:
Telefon 061 706 95 41
E-Mail Daniel Niederhauser
Sommeröffnungszeiten 2024 (1. Juli bis 31. August)
Montag | 07.30 – 13.30 |
Dienstag | 07.30 – 13.30 |
Mittwoch | |
Donnerstag | 07.30 – 13.30 |
Freitag | 07.30 – 13.30 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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