Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Bitte beachten Sie, dass allenfalls weitere Dokumente verlangt werden können. Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet CHF 20.--.
Für eine beglaubigte Fotokopie muss zwingend das Originaldokument mitgebracht werden. Preis: CHF 10.--.
Die Gebühren sind unter §17 der Verordnung über die Gebühren der Einwohnerdienste vom 23.06.2015 festgehalten.
Beglaubigungen können auch bei der Landeskanzlei oder einem Notar Ihrer Wahl gemacht werden.