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Bestattung / Todesfall

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Wir sind für Sie da.

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

  • Bei einem Todesfall zu Hause muss der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin bzw. der Notfallarzt /die Notfallärztin benachrichtigt werden, diese stellen die Todesbescheinigung aus.

  • Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes an das zuständige Zivilstandsamt verpflichtet.

  • Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, um die verstorbene Person am Sterbeort abholen zu lassen.

 
Angehörige einer in Arlesheim wohnhaft gewesener Person melden sich bitte am nächstfolgenden Arbeitstag bei den Einwohnerdiensten Arlesheim für eine Terminvereinbarung (061 706 95 55).

Über allfällige Pikettleistungen an Feiertagen hören Sie bitte die Meldung auf dem Telefonbeantworter ab und nehmen Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf.

Bitte beachten Sie das Merkblatt Todesfall und Bestattung für weitere Informationen und nötige Unterlagen.

Gesetz über das Begräbniswesen
Bestattungs- und Friedhofreglement
Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement
Einwohnerdienste / Empfang

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