Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug beim Ordnungsdienst telefonisch (061 706 95 42) zu beantragen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
- Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
- Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
- Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.
Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde. Darüber hinaus Fr. 25.-- für jede angebrochene Viertelstunde.