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Plakataushang

Das Aufhängen von Plakaten ist bewilligungspflichtig.

Grundsätzlich ist es erlaubt, mit dem Einverständnis der GrundeigentümerInnen, zum Beispiel in Ladengeschäften etc., Werbeplakate anzubringen. Zu Beachten sind dennoch die gesetzlichen Vorschriften wie das Reklamereglement und auch entsprechender Artikel im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung.

Wildes Plakatieren an öffentlichen Einrichtungen ist verboten und die Urheber haben mit Strafverfolgung zu rechnen. Zusätzlich wird das Entfernen widerrechtlich angebrachter Plakate und das Wiederinstandstellen der beschädigten Flächen den Verursachern in Rechnung gestellt.

Allgemeine Auskünfte über den regulären Plakataushang erteilt der Ordnungsdienst.

Auskunft über den Aushang von politischen Plakaten erteilt der Leiter der Gemeindeverwaltung.

Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

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