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Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Wenn ein Anlass mit Verkauf von Speisen und Getränken länger als bis 24.00 Uhr dauert, benötigen Sie eine Freinachtbewilligung.

Um den Anlass durchführen zu können, benötigen Sie zuerst eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. Die Freinachtbewilligung ist auf dem Gelegenheitswirtschaftsgesuch zu beantragen.


Auch wenn eine Freinachtbewilligung erteilt worden ist, darf die Nachbarschaft nicht durch Lärm belästigt oder gestört werden. Ab 22 00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe.

Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sontagsverkauf (Ruhetagsgesetz, RTG) (SGS 547)
Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) (SGS 547.11
Gastgewerbegesetz (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)
Pass- und Patentbüro
Bewilligungen
Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

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