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Allmendbewilligung

Unter Allmend werden alle Strassen, Plätze und Wege verstanden, die gemäss Grundbuch im Eigentum der Gemeinde sind. Dazu gehört auch der darüber befindliche Luftraum.


Die Nutzung der Allmend ist bewilligungspflichtig:

  • für Anlässe, Informationsstände, etc.
  • für das Einrichten und Abstellen von Bauinstallationen, Mulden, etc.



Für eine Allmendbewilligung für Bauinstallationen wenden Sie sich bitte an den
Ordnungsdienst

für die übrigen Allmendbewilligungen an das
Sekretariat


Benötigen Sie zum Zügeln Parkverbotssignale wenden Sie sich bitte frühzeitig an den
Werkhof Arlesheim

Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

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